Das ändert sich im November

  31 Oktober 2016    Gelesen: 460
Das ändert sich im November
Erstmalig bekommt Deutschland ein zentrales Transplantationsregister, das alle Daten zur Organspende bündelt und verknüpft. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind jetzt besser geschützt. Natur- und Landschaftspflege erhalten mehr Förderung.
Mehr Transparenz bei Organspende

Deutschland richtet erstmals ein zentrales Transplantationsregister ein, das alle Daten zur Organspende bündelt und miteinander verknüpft. Es dient der Patientensicherheit und sorgt für mehr Transparenz. Datenschutz hat dabei oberste Priorität. So dürfen Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern erst übermittelt werden, wenn sie ausdrücklich einwilligen. Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft werden das Register einrichten. Gesetzliche sowie privaten Krankenkassen müssen ihre Versicherten ab einem Alter von 16 Jahren alle zwei Jahre über Organspende und Organspendeausweis informieren. Das Gesetz zum Aufbau des Registers tritt am 1. November 2016 in Kraft.

Maßnahmen gegen Menschenhandel

Die Bundesregierung geht aktiv gegen Menschenhandel und Organisierte Kriminalität vor. Sie verbessert den strafrechtlichen Schutz von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter. Er gilt künftig für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder aufgrund ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind. Zudem wird eine Strafbarkeit für Kunden sexueller Dienstleistungen eingeführt. Jemand, der die Zwangslage eines Opfers des Menschenhandels ausnutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, macht sich künftig strafbar. Wenn der Kunde jedoch freiwillig einen Menschenhandel oder eine Zwangsprostitution bei der zuständigen Behörde anzeigt, bleibt er straffrei. Das Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten.

Mehr Förderung für ländliche Infrastruktur und Naturschutz

Die Infrastruktur ländlicher Räume kann künftig im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gefördert werden. Auch die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes, insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege, werden erweitert. Das geänderte Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) ist am 15. Oktober in Kraft getreten.


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