Ein Spezialeinsatzkommando hatte ihn am Mittwoch festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Laut Hinweisen aus den USA handelt es sich bei dem Mann um das IS-Mitglied Ashraf al-T aus Tunesien. Deutsche Ermittler sollen den Verdächtigen überwacht haben. Als sie Hinweise auf einen konkreten Anschlagsplant zu haben glauben, griffen sie zu.
Der Bundesgerichtshof, dessen Haftrichter der Verdächtige vorgeführt wurden, hielt die ihm vorgelegten Ermittlungsergebnisse allerdings für nicht ausreichend und stellte keinen Haftbefehl aus. Offenbar fanden die Ermittler auch weder in der durchsuchten Wohnung noch in den ausgewerteten Geräten, etwa dem Smartphone des Mannes belastbare Hinweise auf eine Verbindung zum IS.
In Chat-Protokollen, die die Ermittler dem BGH vorlegte, war "SZ"-Informationen von einem Anschlag keine Rede. Außer Floskeln wie: "Halte uns auf dem Laufenden" und "Bleib in Kontakt mit uns" findet sich zum Beispiel noch der Hinweis: "Warum kaufst Du Dir nicht einen billigen Computer?" Die Polizei wertet dies offenbar als Indiz für die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Der Richter folgte dem aber nicht.
Um den Verdächtigen trotz der unzureichenden Beweislage nicht freilassen zu müssen, brachten die Beamten des Berliner Landeskriminalamts vom BGH in Karlsruhe zum dortigen Amtsgericht und erwirkten dort einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung. Dass der syrische Pass, mit dem er 2015 in Deutschland eingereist war, gefälscht gewesen sei, soll der Verdächtige bereits zuvor zugeben haben.
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