EU reicht Nitrat-Klage gegen Deutschland ein

  07 November 2016    Gelesen: 803
EU reicht Nitrat-Klage gegen Deutschland ein
Die EU rügt Deutschlands lasche Vorschriften für den Umgang mit Gülle und Kunstdünger in der Landwirtschaft: Das gehe zu Lasten des Grundwasserschutzes, kritisiert Brüssel. Auf Berlin könnten hohe Strafzahlungen zukommen.
Deutschland muss sich wegen mutmaßlicher Versäumnisse beim Grundwasserschutz einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof stellen. Die EU-Kommission habe vor einer Woche die bereits im April angekündigte Klageschrift gegen die Bundesrepublik eingereicht, berichtet der WDR.

Spätestens 2012 hätten Bund und Länder die Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft verschärfen müssen, zitiert der Sender aus der Klageschrift. Denn schon damals hätten die von Berlin vorgelegten Daten bewiesen, dass die geltenden Regelungen unwirksam sind. Die Wasserqualität habe sich zudem über Jahre hinweg nicht verbessert, sondern tendenziell sogar verschlechtert. Die entsprechende EU-Richtlinie schreibe für diesen Fall jedoch zwingend vor, dass die betroffenen Staaten ihre Maßnahmen verschärfen müssen.

Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.

Als eine Ursache für die hohen Nitratwerte in Deutschland gelten zu lasche Regeln für den Umgang mit Gülle und Kunstdünger. Nitrat ist für das Pflanzenwachstum von entscheidender Bedeutung. Allerdings können überhöhte Nitratwerte das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie das Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken.

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