Der Angeklagte Jean-Claude S. weinte, als das Urteil am Mittwoch verkündet wurde. Vor Gericht ging es um die Frage, ob er den Tod der Jungen fahrlässig verschuldete, weil er den Lüftungsschacht nicht besser geschützt hatte - obwohl Probleme damit bekannt waren.
Wie der TV-Sender CBC berichtet, war die Abdeckung des Schachts in den Wochen vor der tragischen Nacht mehrfach abgefallen. S. habe sogar schon einen Ausbruchsversuch einer Schlange bemerkt, er sei allerdings in der Folge davon ausgegangen, dass der Schacht zu eng für einen Python dieser Größe sei. Daher habe er die Öffnung nicht besser gesichert, argumentierte die Verteidigung.
Sein Mandant sei erleichtert über den Freispruch, sagte Verteidiger Leslie Matchim laut CBC. Aber dies sei ein Fall ohne Gewinner: "Diese Tragödie hat ihm gewaltig zugesetzt. Er wird das den Rest seines Lebens ertragen müssen."
Quelle : spiegel.de
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