Fast genau neun Monate nach dem verheerenden Unglück begann der Prozess gegen Michael P. Ihm wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Wegen der falsch gesetzten Signale waren zwei Nahverkehrszüge frontal zusammengestoßen. Neben den zwölf Toten wurden fast 90 Insassen der beiden Bahnen teils schwer verletzt.
Mit dem Geständnis bestätigt P. auch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, bis kurz vor dem Unglück verbotenerweise auf seinem Smartphone gespielt zu haben. Für den Prozess vor dem Landgericht Traunstein sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Mehr als 20 Angehörige sind Nebenkläger
Vom zweiten Verhandlungstag an werden Sachverständige etwa zur Handynutzung des Fahrdienstleiters oder zu den technischen Einrichtungen an der Bahnstrecke gehört. Auch Rechtsmediziner werden zu den Verletzungen der Opfer befragt. Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Schwerverletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schickte der Fahrdienstleiter beide Züge am Unglücksmorgen zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er demnach. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.
Der Fahrdienstleiter war bereits am Unglückstag ins Visier der Ermittler geraten, blieb aber zunächst auf freiem Fuß. Erst zwei Monate später stellten die Ermittler beim Auslesen der Daten auf dem beschlagnahmten Smartphone des Fahrdienstleiters fest, dass er bis kurz vor dem Unfall ein Fantasy-Rollenspiel gespielt hatte. Er kam in Untersuchungshaft. Gut fünf Monate nach dem Unglück erhob die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage.
Quelle: n-tv.de
Tags: