Besonders Caretta caretta, die unechte Karettschildkröte, steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Art ist vom Aussterben bedroht. Lärm, Licht und die Anwesenheit von Menschen gefährden nicht nur den Lebensraum der Schildkröte, sondern dürfte zudem die Fortpflanzung der Tiere stören.
Griechenland ist nach EU-Recht eigentlich verpflichtet, die Schildkröten zu schützen
Das Schildkrötenweibchen legt alle zwei bis drei Jahre zwischen Mai und August Eier. Dazu kommt sie in der Nacht an Land, gräbt am Strand eine Kuhle und legt dort ihre Eier ab. Etwa zwei Monate später schlüpfen die kleinen Schildkröten und laufen zum Meer. Dabei sind sie etlichen Gefahren ausgesetzt.
Nach geltendem EU-Recht sind die Staaten verpflichtet, wildlebende Tiere zu erhalten und damit zur Artenvielfalt in Europa beizutragen. Genau dem komme Griechenland aber nicht nach, urteilten die Luxemburger Richter heute. Die Bucht von Kyparissia ist zudem ein Schutzgebiet. Reagiert Griechenland nicht auf das Urteil, könnte die EU-Kommission erneut klagen. Im äußersten Fall drohen auch Geldstrafen.
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