EU-Kommission verklagt Deutschland –zu viel Nitrat im Grundwasser

  14 November 2016    Gelesen: 710
EU-Kommission verklagt Deutschland –zu viel Nitrat im Grundwasser
Seit Jahren steigt in vielen Regionen die Belastung des Grundwassers. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich die Landwirtschaft. So wird zum Teil mehr Nitrat eingesetzt, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen können.
Deutschland gehört zu den größten Trinkwasserverschmutzern der EU. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift, belegt mit 1.500 Seiten Anhang, kritisiert die EU-Kommission die Umwelt- und Landwirtschaftspolitik der Bundesrepublik. Das besagte Nitrat kommt als Bestandteil von Natur- und Kunstdünger in den Boden der landwirtschaftlichen Anbauflächen. Da es wasserlöslich ist, kommt es auf diese Weise auch in das Grund- und Oberflächenwasser.

Ein Transporte für Flüssiggas in Malta. In dem Ort Marsaxlokk kam es zu Protesten, weil der hochgradig feuerempfindliche LNG-Transporter dort dauerhaft liegen soll.
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Da das Grund- und Oberflächenwasser aber auch die Quelle unseres Trinkwassers ist, befinden sich Nitrate und Nitrite im Trinkwasser. Diese Nitrate nehmen wir mit jeder Tasse Kaffee oder Tee, in unserem Körper auf. Ein hoher Nitrat-Gehalt in unserem Trinkwasser ist äußerst gesundheitsgefährdend.

Nitrat kann im sauren Milieu unseres Körpers, auch mit Hilfe von Bakterien, zu Nitrit und schließlich zu Nitrosaminen umgewandelt werden die krebserregend wirken können. Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, seit Jahren untätig gegenüber der Überdüngung mit Gülle und Mist geblieben zu sein. Ein Verstoß gegen die seit 1991 geltende EU-Nitratlinie.

Die Klageschrift präsentiert im Detail die Versäumnisse der Bundesrepublik. Nicht nur werde das Problem seit Jahren ignoriert, und die EU-Kommission hingehalten – es werde sogar mehr Dünger auf die Äcker gebracht, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen können. Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten seien viel zu kurz.

Strengere Richtlinien scheitern bislang regelmäßig am Widerstand des Landschaftsministeriums. Doch Mitte Oktober einigte sich die Koalition überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften. Vermutlich zu spät, um die Klage noch abzuwenden. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, meint dazu:

Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Düngeverordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht.

Deutschland wäre nicht das erste Land, das verurteilt würde. Die Kommission legte sich schon zuvor mit Frankreich an. Auch dort landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Gericht gab der Klage statt. Derzeit wird über das Strafmaß verhandelt. Es stehen Summen bis zu drei Milliarden Euro im Raum.


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