Dobrindt will Strafen verschärfen
Bislang ist in der Straßenverkehrsordnung während der Fahrt lediglich das Halten eines Mobil- oder Autotelefons ausdrücklich untersagt. Ansonsten heißt es in Paragraf 23 nur ganz allgemein: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht (...) beeinträchtigt werden."
Mit der geplanten Reform will Dobrindt auch die Strafen anheben, falls Autofahrer die verbotenen elektronischen Geräte am Steuer benutzen.
Das normale Bußgeld soll von 60 auf 100 Euro steigen, bei schweren Verstößen sind 200 Euro möglich. Bei Sachbeschädigung oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht sogar ein einmonatiges Fahrverbot. Radfahrer, die unterwegs telefonieren, sollen statt 25 Euro künftig 55 Euro zahlen.
Technik, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt oder sogar erhöht, soll hingegen ausdrücklich erlaubt werden. Das gilt etwa für die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und von sogenannten Head-Up-Displays, die Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen auf die Windschutzscheibe projizieren.© dpa
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