Im Sommer hatte er im Schaufenster seines Ladens ein Schild mit einem Hund darauf angebracht, mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“.
„Der Knackpunkt ist der Hund“, so Richter Roland Kastner im Amtsgericht Wunsiedel am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Damit hätte der Besitzer eine bestimme Gruppe von Menschen mit Hunden gleichgesetzt. Der Anwalt behauptet aber, sein Kunde sei kein Rassist und habe viele gute Freunde aus dem Ausland, und verweist in seinem Plädoyer auf das Recht auf Meinungsfreiheit.
Der Geschäftsmann sagte dabei, er hätte sich bei dem Schild nicht viel gedacht und nicht vermutet, dass dies zu solchen negativen Konsequenzen führen könnte.
Quelle : sputnik.de
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