Unheilbar krankes Mädchen lässt sich einfrieren

  19 November 2016    Gelesen: 871
Unheilbar krankes Mädchen lässt sich einfrieren
Sie glaubt, dass es in Zukunft eine Heilung für ihren Krebs geben wird. Deshalb hat sich eine 14 Jahre alte Britin das Recht erstritten, sich nach ihrem Tod einfrieren zu lassen.
Ein unheilbar krankes 14 Jahre altes Mädchen hat vor einem britischen Gericht das Recht erzwungen, dass ihr Körper nach ihrem Tode eingefroren wird – in der vagen Hoffnung, auf spätere Wiederbelebung und Heilung. Das inzwischen an den Folgen ihrer Krebserkrankung gestorbene Mädchen hatte den High Court angerufen, weil sich die geschiedenen Eltern uneins waren: Die Mutter war für die Kältekonservierung, der Vater anfangs dagegen. Das Gericht kam kurz vor dem Tod des Mädchens Mitte Oktober zu dem Schluss, dass die Mutter über die Konservierung entscheiden solle.

„Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Leiche des Mädchen sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die Vereinigten Staaten gebracht worden, berichtete BBC – der Sender sprach von einer „historischen juristischen Ausandersetzung“. Die Entscheidung durfte erst jetzt öffentlich werden – einen Monat nach dem Tod des Mädchens.

„Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden“, appellierte die 14-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem Brief. Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben – „und wenn dies in Hunderten von Jahren ist“. Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe.

Der Richter ließ offen, „ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht“. Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 60er Jahren bekannte Methode ausschließlich in Amerika und Russland angewendet. Die Kosten würden rund 43.000 Euro betragen, was von den Eltern der Mutter aufgebracht worden sei, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden könnten.


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