„Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Leiche des Mädchen sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die Vereinigten Staaten gebracht worden, berichtete BBC – der Sender sprach von einer „historischen juristischen Ausandersetzung“. Die Entscheidung durfte erst jetzt öffentlich werden – einen Monat nach dem Tod des Mädchens.
„Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden“, appellierte die 14-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem Brief. Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben – „und wenn dies in Hunderten von Jahren ist“. Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe.
Der Richter ließ offen, „ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht“. Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 60er Jahren bekannte Methode ausschließlich in Amerika und Russland angewendet. Die Kosten würden rund 43.000 Euro betragen, was von den Eltern der Mutter aufgebracht worden sei, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden könnten.
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