Doch keine Privatisierung von Autobahnen

  24 November 2016    Gelesen: 570
Doch keine Privatisierung von Autobahnen
Bund und Länder planen eine Gesellschaft, die sich um die Autobahnen kümmern soll. Lange gab es Streit, ob Anteile dieser Gesellschaft auch Private verkauft werden dürfen. Jetzt gibt’s anscheinend eine Einigung.
Die umstrittenen Pläne für eine mögliche Teilprivatisierung der geplanten Autobahn-Gesellschaft sind nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Tisch. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätten sich in einem persönlichen Gespräch am Mittwoch darauf geeinigt, das Bundeseigentum an der Betreibergesellschaft bei der nötigen Grundgesetz-Änderung festzuschreiben. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Die Autobahnen selbst sollen ohnehin Eigentum des Bundes bleiben.

Schäuble hatte sich ursprünglich dafür eingesetzt, Minderheitsanteile an der geplanten Gesellschaft an private Unternehmen wie Versicherungen verkaufen zu können. Gabriel und Dobrindt lehnten das ab.

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Nach Angaben aus Regierungskreisen hätten sich die Minister auf eine Formulierung für die Grundgesetzänderung geeinigt. „Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen“, heiße es darin. Zudem solle festgeschrieben werden: „Die Gesellschaft steht im vollständigen Eigentum des Bundes.“ Der entsprechende Gesetzentwurf sollte den Angaben zufolge noch am Abend ausgearbeitet werden.

Bundesrat muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen

Schon an diesem Donnerstag solle die Einigung auch mit den Bundesländern besprochen werden. Die Chefs der Staatskanzleien kommen in Berlin mit Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) zusammen. Auch in den Ländern war zuletzt heftige Kritik an den Privatisierungsplänen des Finanzministeriums laut geworden. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Bund und Länder hatten Mitte Oktober vereinbart, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, die sich um Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und einiger Fernstraßen kümmern soll. Bislang sind die Zuständigkeiten für die Fernstraßen noch zersplittert: Der Bund gibt das Geld und setzt Prioritäten, die Länder kümmern sich ums Planen und Bauen. Nach mehr als sechs Jahrzehnten soll nun eine zentrale Gesellschaft des Bundes kommen.


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