Fernmeldebehörde will Hofers und Straches Immunität aufheben

  29 November 2016    Gelesen: 547
Fernmeldebehörde will Hofers und Straches Immunität aufheben
Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer hatte Auslandsösterreichern ungefragt ein E-Mail geschickt. Über den Antrag der Behörde hat der Immunitätsausschuss des Parlaments zu urteilen.
Nach dem Massenmail von FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer an tausende Auslandsösterreicher hat die Fernmeldebehörde den Nationalrat ersucht, die Immunität von Hofer und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache aufzuheben. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität sei am Montag per Post verschickt worden, bestätigte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland am Dienstag.

Neben Hofer, der Dritter Nationalratspräsident ist, soll auch Strache ausgeliefert werden, da er als Parteichef außenvertretungsbefugtes Organ der FPÖ sei. Der Antrag wird nach Einlangen im Parlament dem Immunitätsausschuss zugeteilt, wo über die Aufhebung entschieden wird. Die Fernmeldebehörde darf mit ihren Ermittlungen und Einvernahmen erst nach Einwilligung des Nationalrats beginnen.

Hofer: "Bekomme auch ganz viele Schreiben"

Das Telekommunikationsgesetz verbietet ungefragte elektronische Direktwerbung sowie E-Mails und SMS an mehr als 50 Empfänger. Hofer sieht in seinem Schreiben hingegen kein Problem: "Ich bekomme auch ganz viele Schreiben und Briefe, wo ich sage: `Ja, interessiert mich nicht` - und ich muss es ja nicht lesen." Die FPÖ hat die Daten aus der Wählerevidenz, auf die alle Nationalratsparteien Zugriff haben.

In einem ähnlichen Fall, jenem des Massen-SMS der Neos im Wiener Wahlkampf 2015, wurde die Immunität des pinken Parteichefs Matthias Strolz aufgehoben, weil "kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten" bestand. Die Neos wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Strafrahmen beträgt bis zu 37.000 Euro.

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