Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

  05 Dezember 2016    Gelesen: 442
Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Zehn Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling ist der damalige Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Traunstein sprach ihn der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Der 40-Jährige sei allein verantwortlich für den Frontalzusammenstoß zweier Regionalzüge. Er hatte kurz vorher auf seinem Mobiltelefon gespielt und mehrere Signale falsch gestellt. Zwölf Menschen kamen bei dem Unglück im Februar ums Leben, 89 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für den Fahrdienstleiter gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe.

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