Regierung muss Energiekonzerne entschädigen

  06 Dezember 2016    Gelesen: 518
Regierung muss Energiekonzerne entschädigen
Energiekonzerne wie E.on und RWE wollen Schadensersatz wegen des beschleunigten Atomausstiegs. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Ausstieg gebilligt, die Bundesregierung muss aber einige Firmen entschädigen.
Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima eine Entschädigung zu. So hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag geurteilt. Dort hatten die Energiekonzerne E.on , RWE und Vattenfall geklagt.

Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht der beschleunigte Atomausstieg massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen. Die Richter billigten das Vorgehen der Bundesregierung allerdings im Kern. Es sei "im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar".

Das Gericht entschied gleichwohl, dass zumindest Vattenfall und RWE entschädigt werden müssten für Reststrommengen, die ihren Meilern beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden. Auch für Investitionen, die während der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt wurden, werden laut Urteil unter Umständen Entschädigungen fällig.

Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. An den Börsen zogen die Aktienkurse der drei Konzerne deutlich an. Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.

Wie hoch Entschädigungen, die die Verfassungsrichter grundsätzlich zugelassen hatten, ausfallen könnten, sei noch nicht abzuschätzen. "Hier ist zunächst auch mal der Gesetzgeber gefordert", erklärte die RWE-Sprecherin. "Wenn der mit uns darüber Gespräche führen will, sind wir dazu natürlich gerne bereit und offen." Das Unternehmen gehe aber "nicht davon aus, dass hier Entschädigungen in Milliardenhöhe erfolgen werden".

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

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