EU-Kommission will Deutschland verklagen

  08 Dezember 2016    Gelesen: 741
EU-Kommission will Deutschland verklagen
Die Aufklärung des Abgasskandals verläuft in Deutschland eher schleppend, wichtige Impulse dazu kommen vor allem aus dem Ausland. Das sieht auch die EU-Kommission so, die nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet.
Wegen des VW-Abgasskandals will die EU-Kommission an diesem Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen. Das bestätigte ein ranghohes Mitglied der Brüsseler Behörde am Mittwochabend der Deutschen Presse-Agentur. Ein entsprechendes schriftliches Verfahren soll am Donnerstagvormittag abgeschlossen sein. Danach will die Kommission den Beschluss offiziell bekanntgeben.

Auslöser des bevorstehenden Verfahrens sind die Tricksereien des Volkswagen-Konzerns, der mit Hilfe einer speziellen Software die Abgaswerte von Millionen Diesel-Autos schönte. Die EU-Kommission argwöhnt, dass die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben. Dies könnte einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Die bisherigen Reaktionen der Bundesregierung stuft die Kommission als lückenhaft ein. Neben Deutschland müssen noch sechs weitere EU-Staaten mit Verfahren rechnen.

Ein überfälliger Schritt?

Greenpeace reagierte erfreut auf das drohende Verfahren gegen die Bundesrepublik. "In der schleppenden Aufklärung des Abgasskandals macht der zuständige Verkehrsminister weiterhin keinen Finger krumm", kommentierte der Verkehrsexperte der Umweltorganisation, Tobias Austrup. "Es ist beschämend, dass jegliche Konsequenz aus dem Abgasskandal von außen kommen muss." Die FDP-Europaabgeordnete Gesine Meißner bezeichnete den erwarteten Schritt als überfällig. "Ein Verfahren zu eröffnen, ist nur folgerichtig, das hätte schon früher stattfinden sollen." Die EU-Kommission sei endlich aufgewacht.

Um Abgaswerte zu schönen, hatte VW in großem Stil sogenannte Abschalteinrichtungen eingesetzt, die dazu führten, dass Autos bei Tests weniger Stickoxid ausstießen als im normalen Fahrbetrieb. Abschalteinrichtungen sind laut einer Verordnung von 2007 von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten.

Der Wolfsburger Konzern vertritt die Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren vom Typ EA 189 in der EU nicht illegal gewesen seien. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die EU-Regeln für unpräzise und dringt auf eine Verschärfung. Er streitet bereits seit längerem mit der EU-Kommission über das Thema.

Tags:  


Newsticker