„Wir sehen in diesem Fall die Mordmerkmale Heimtücke und Grausamkeit als gegeben an“, sagte Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Donnerstag. „Bei dem Angriff hat der mutmaßliche Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt und insofern heimtückisch gehandelt“, sagte Bieler. Und das Anzünden der Frau erfülle das Merkmal der Grausamkeit.
Der 41-Jährige soll nach ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft seine getrennt von ihm lebende Ehefrau am Mittwochmorgen mit einer brennbaren Flüssigkeit in einem Auto übergossen und danach auf offener Straße angezündet haben – sie erlag am Abend im Krankenhaus ihren schweren Brandverletzungen. Passanten hatten das grausige Geschehen nahe einer Klinik am Vormittag schockiert beobachtet und die Rettungskräfte alarmiert.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der mutmaßliche Täter für seine Tat verantwortlich und damit schuldfähig. „Wir wissen, dass er in psychiatrischer Behandlung war, gehen aber davon aus, dass er bei dem Verbrechen steuerungsfrei war“, sagte Bieler. Die Frau hinterlässt zwei Kinder im Alter von drei und sieben Jahren.
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