Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ geht es um 20 Klagen. Die Konzerne verzichten demnach unter anderem auf Schadenersatz für das kurzfristige Herunterfahren von acht Atomkraftwerken nach dem Reaktorunfall von Fukushima. Es gehe auch um Verfahren wegen Zahlungen für das Atommülllager Gorleben und um Vorausleistungen für das Atomendlager Schacht Konrad.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Fraktion, Michael Fuchs und Georg Nüßlein, sowie Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer begrüßten die Entscheidung: „Das ist ein wichtiger Schritt, um nach Jahren rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen zu einer dauerhaften und umfassenden Befriedung des Themas Kernenergie zu kommen.“
Die Unternehmen folgten damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomenergieausstiegs. „Um eine dauerhafte Befriedung des Themenbereichs zu erreichen, sollten die Kernkraftwerksbetreiber auch die verbliebenen Streitigkeiten mit Bezug zur Kernenergie auf nationaler Ebene und auf Ebene internationaler Schiedsgerichte beenden.“
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