"Das ist ein ganz wichtiges Zeichen", sagte auch Windhager. Die Entscheidung zeige, dass Facebook, das sich sonst gerne auf die eigenen Gemeinschaftsstandards berufe, nicht auf die österreichische Rechtslage pfeifen könne. Laut der Anwältin ist dies nicht nur eine Premiere in Österreich, sondern möglicherweise auch europaweit. "Wir sind völlig aus dem Häuschen."
Fake-Profil zu Beschimpfung von Glawischnig
Geklagt hatten die Grünen die Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin, der Streitwert beträgt 69.500 Euro. Es ging um die Facebook-Userin "Michaela Jaskova" (ein Fake-Profil), die Klubchefin Eva Glawischnig - unterlegt mit einem Foto - als "miese Volksverräterin", "korrupten Trampel" und Mitglied einer "Faschistenpartei" beschimpft hatte.
Facebook muss diese Veröffentlichung laut Entscheidung vom 7. Dezember nun unterlassen.
Bisher berief sich Facebook auf US-Recht
Brosz bezeichnete es als "spannend", dass sich Facebook in der Causa nicht gegen die Anwendung österreichischen Rechts gewandt hatte. Bisher habe sich das Unternehmen immer auf kalifornisches Recht berufen. Dies könnte Tausende Fälle nach sich ziehen, in denen gegen verweigerte Löschungen vorgegangen werden könnte, so der Grüne. "Meine Einschätzung ist: Lange können sie sich das nicht leisten."
Die Grünen planen bereits weitere rechtliche Schritte. Laut Brosz wurde das Posting von Facebook nämlich nicht gelöscht, sondern nur für österreichische User gesperrt, was nach Meinung der Grünen nicht ausreicht. Von Deutschland aus sei es nämlich weiterhin sichtbar.
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