Der Vertrag sieht vor, dass der Staat Eon, RWE, Vattenfall und EnBW die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt. Dafür sollen die Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,55 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managen soll. Zuvor hatten die Konzerne angekündigt, mehrere Klagen gegen den Staat fallen zu lassen.
Koalition und Opposition pochen darauf, dass auch die restlichen Klagen zurückgezogen werden. Dies betrifft den Streit um die Brennelementesteuer, die Ende 2016 ohnehin ausläuft. Zudem hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung geklagt.
"Atomrisiken werden verstaatlicht"
Krischer nannte die Rücknahme mehrerer Klagen durch die Atomkonzerne einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Rechtsfrieden: "Doch am Ziel sind wir hier noch nicht." Deshalb werde die Bundesregierung im Gesetz explizit dazu ermächtigt, per öffentlich-rechtlichem Vertrag auf die Rücknahme der verbliebenen beiden Klagen im Atomsektor zu dringen. Er werde seiner Fraktion empfehlen, den nachgebesserten Gesetzesplänen zuzustimmen.
Hubertus Zdebel von den Linken warf Union, SPD und Grünen dagegen einen "großen Schulterschluss" mit den Konzernen vor. Die Atomrisiken würden verstaatlicht.
Im Gegensatz dazu sprach Fuchs von einer "insgesamt sehr vernünftigen Lösung. Die operative und finanzielle Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung werde beim Bund zusammengeführt. Damit seien Finanzmittel langfristig sicherer aufgehoben. Umgekehrt gewinnen die Versorger laut Fuchs Planungssicherheit.
Stilllegung, Rückbau und Entsorgung
Mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer angemessenen Entschädigung der Konzerne sagte Fuchs, ob und in welcher Höhe die Betreiber daraus Ansprüche ableiten könnten, müsse geklärt werden. "Die Erwägungen des Gerichts lassen keine Unsummen erwarten." Vorrang sollte eine gütliche Verständigung zwischen Bundesregierung und Konzernen haben.
Nach den Worten von Heil sollen mit dem Gesetz Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig gesichert werden. Um eine vollständige Befriedung zu erreichen, müssten die Konzerne auch die restlichen Klagen zurückziehen. "Dies sollte im Rahmen der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Unternehmen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen."
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