Die frühere Entlassung aus dem Gefängnis wird von den Behörden mit christlicher Milde zum Weihnachtsfest begründet. Tatsächlich hat aber auch die Justiz etwas davon: Die Haftanstalten können ihre Gefangenenzahl senken - ein positiver Effekt für das oft ausgedünnte Personal zwischen den Feiertagen, sagte Heinz Cornel, Jurist und Professor an der Alice Salomon Hochschule Berlin.
Die Länder entscheiden selbst darüber, ob sie etwas Milde zu Weihnachten walten lassen. Wer vom Gnadenakt profitiert, prüfen die Justizbehörden in Einzelfällen. Eine stichprobenartige Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab:
In Sachsen-Anhalt verließen 28 Häftlinge in diesem Jahr das Gefängnis eher als geplant, im Vorjahr waren es 31.
In Hamburg gibt es 32 vorzeitige Entlassungen, 2015 waren es 35.
In Berlin verließen im Dezember 82 Gefangene die Haftanstalt aufgrund der Weihnachtsamnestie, im Jahr zuvor waren es 69 Insassen.
Neben guter Führung ist die Weihnachtsamnestie auch davon abhängig, ob die Gefangenen eine Bleibe in Aussicht haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Sexualstraftäter sind von dem Gnadenakt ausgeschlossen.
In Sachsen und Schleswig-Holstein gib es die Weihnachtsamnestie offiziell nicht, nur vereinzelte Begnadigungen. Bayern verzichtet ganz darauf - das Justizministerium in München hält Begnadigungen nach eigener Aussage nur in "absoluten Ausnahmefällen" für sinnvoll.
Quelle : spiegel.de
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