Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Flüchtlinge in 4167 von 4718 bereits entschiedenen Fällen vor Gericht Recht bekamen. Ihnen wurde daher der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Dies entspreche 88 Prozent der Klagen, bei syrischen Flüchtlingen seien es 89 Prozent gewesen.
Entscheidung der Bundesregierung, vor allem syrischen Flüchtlingen verstärkt nur noch einen subsidiären Schutzstatus zu erteilen, um den Familiennachzug zu unterbinden, war nicht nur schäbig, sie legt nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch noch die Verwaltungsgerichte lahm."
Der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention setzt voraus, dass ein individuell begründeter Fluchtgrund vorliegt, beispielsweise Verfolgung aufgrund von Religion oder Ethnie. Da die meisten syrischen Flüchtlinge aber grundsätzlich Schutz vor Krieg suchen, erhalten sie mehrheitlich nur noch subsidiären Schutz. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt damit erst einmal nur für ein Jahr statt drei Jahre. Der Nachzug der Familie darf frühestens nach zwei Jahren beantragt werden.
Quelle: n-tv.de
Tags: