Der Staatsanwalt Erich Habitzl bestätigte die Entdeckung und gab an, er könne nichts für die Erben tun. Dass die Frau das Geld in ihrem Besitz zerstört habe, sei keine Strafsache. Die Österreichische Nationalbank kündigte jedoch an, die beschädigten Geldscheine zu ersetzen. Womöglich sei die Rentnerin nicht mehr zurechnungsfähig gewesen. Wenn das Geld trotzdem nicht ausgezahlt werde, "würden die Falschen bestraft", sagte der Vizechef der ÖNB, Friedrich Hammerschmidt, der Tageszeitung "Kurier".
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