Zudem wurden den Angaben zufolge bis zum 1. Dezember im laufenden Jahr 51.243 Anträge zur Förderung der sogenannten freiwilligen Rückkehr bewilligt. 2015 seien es im gesamten Jahr rund 35.000 gewesen.
Eine solche finanziell unterstützte Rückkehr ist vor Ablauf der Ausreisefrist - und auch während eines laufenden Asylverfahrens - möglich. In diesem Fall übernehmen die Behörden die Kosten für die Reise. Bund und Länder können nach eigenem Ermessen die Rückkehrer finanziell unterstützen. Das Geld soll den Ausreisenden einen Neuanfang im Heimatland erleichtern.
Bis November traf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Bericht zufolge zudem rund 616.000 Asylentscheidungen. Das entspricht einem Anstieg von 160 Prozent im Vergleich zu 2015. Auch die auf das Herkunftsland bezogene Schutzquote liegt mit 63 Prozent höher als im Vorjahr, als sie bei 49,8 Prozent lag.
Derzeit befinden sich laut Ausländerzentralregister 215.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Diese können beispielsweise wegen Krankheit, Schwangerschaft oder mangelnder Bereitschaft ihrer Herkunftsländer, sie zurückzunehmen, nicht in ihre Heimat zurückkehren.
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