Für die Staatsanwaltschaft war der wichtigste Grund für die Einstellung, dass die Verkaufsanzeige nach gut einer halben Stunde von dem Beschuldigten selbst wieder gelöscht worden war.
Das Familiengericht in Duisburg hatte Ende Oktober verfügt, dass das Ebay-Baby und seine damals 20 Jahre alte Mutter in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Dort leben Frau und Kind noch immer, wie die Stadt Duisburg bestätigte. Der Vater dürfe nur unter Aufsicht Kontakt zur Tochter haben.
Quelle : spiegel.de
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