Die Wohnsitzauflage ist Bestandteil des neuen Integrationsgesetzes und sieht vor, dass auch anerkannten Flüchtlingen für den Zeitraum von drei Jahren ein fester Wohnort vorgeschrieben werden kann. Anders als bei der Residenzpflicht für Asylbewerber dürfen die Betroffenen sich aber auch außerhalb der Gemeinde oder der Stadt aufhalten.
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