Wohnsitzauflage in vier von 16 Ländern

  27 Dezember 2016    Gelesen: 583
Wohnsitzauflage in vier von 16 Ländern
Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge wird nach einem Medienbericht bislang nur in vier von 16 Bundesländern umgesetzt.
Nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes sind das Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Ab Mitte Januar kommt außerdem Sachsen-Anhalt hinzu. Die Mehrheit der Bundesländer lehnt eigene Regelungen dagegen ab.

Die Wohnsitzauflage ist Bestandteil des neuen Integrationsgesetzes und sieht vor, dass auch anerkannten Flüchtlingen für den Zeitraum von drei Jahren ein fester Wohnort vorgeschrieben werden kann. Anders als bei der Residenzpflicht für Asylbewerber dürfen die Betroffenen sich aber auch außerhalb der Gemeinde oder der Stadt aufhalten.

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