Im Mai 2015 war das Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in Kraft getreten. Seit Januar müssen rund 150 große Unternehmen bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat einen Frauenanteil von 30 Prozent erreichen. Wird das nicht erreicht, bleiben die Stühle unbesetzt. Die Quote gilt für börsennotierte Unternehmen, bei denen der Aufsichtsrat jeweils zur Hälfte mit Vertretern von Anteilseignern und Arbeitnehmern besetzt ist.
Mit Blick auf den Vorstand seht es allerdings bescheidener aus. Hier liege der Frauenanteil bei nur knapp über fünf Prozent, zitierten die Zeitungen aus dem Regierungsbericht. Dort bewege sich noch zu wenig. In den obersten Bundesbehörden wird dem Bericht zufolge bereits knapp ein Drittel der Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben von Frauen erfüllt. Im Jahr 2011 lag dieser Anteil noch bei 26,99 Prozent.
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