Internet-Anwalt will VW im Januar verklagen

  30 Dezember 2016    Gelesen: 625
Internet-Anwalt will VW im Januar verklagen
Volkswagen weigert sich bisher standhaft, vom Diesel-Skandal betroffene deutsche Autobesitzer zu entschädigen. Der Rechtsdienstleister MyRights hält diese Position für nicht haltbar - und zieht nun im Namen Tausender Kunden vor Gericht.
Im Abgasskandal bei Volkswagen hat der Rechtsdienstleister MyRight Massenklage im Namen Betroffener gegen den Autohersteller angekündigt. Die Klage werde am 3. Januar beim Landgericht Braunschweig eingereicht, hieß es. Es sei die erste Klage dieser Art in Deutschland; Ziel sei die Anerkennung "grundlegender deutscher und europäischer Verbraucherrechte" im Abgasskandal. In der Vergangenheit hatte das Unternehmen davon gesprochen, dass sich 100.000 Betroffene auf seiner Internetseite registriert hätten.

Auf der Webseite myRight.de können betroffene deutsche VW-Kunden seit Monaten ihre möglichen Ansprüche wegen Wertverlusts ihres Fahrzeugs geltend machen und an den Rechtsdienstleister abtreten. Dieser formuliert eine Klage, reicht sie beim zuständigen Landgericht ein und übernimmt zunächst die Prozesskosten.

Sammelklagen, wie sie in den USA üblich sind, gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. In den USA wird über eine Klage stellvertretend für alle potenziell Geschädigten entschieden. In Deutschland dagegen kann nur stellvertretend für Geschädigte entschieden werden, die auch aktiv wurden und ihre Ansprüche geltend machten.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz erarbeitete nach Bekanntwerden des VW-Skandals zwar einen Referentenentwurf zur Musterfestlegungsklage. Kabinett und Bundestag müssten einen entsprechenden Gesetzentwurf aber noch beschließen.

2,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen

MyRight erklärte, VW habe mit seinen Marken Audi, Skoda, Seat und Volkswagen über Jahre hinweg Verbrauchern ausdrücklich bestätigt, dass die Dieselfahrzeuge "in jeder Hinsicht" mit den gültigen Rechtsvorschriften übereinstimmten. Dies sei nachweislich nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe der VW-Konzern über Jahre die Verbraucher systematisch getäuscht. Jeder Käufer habe daher in Deutschland das Recht, vom VW-Konzern den Rückkauf seines betroffenen Autos zum Neupreis zu verlangen.

Der Rechtsdienstleister nimmt eine Erfolgsprovision von 35 Prozent. Sollten die Kunden kein Geld von VW bekommen, entstünden ihnen demzufolge auch keine Kosten.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in elf Millionen Dieselautos verschiedener Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. In Deutschland sind rund 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen.

In den USA bot VW vom Abgasskandal betroffenen Kunden Schadenersatz an. Der Konzern einigte sich bereits mit den US-Behörden auf Entschädigungsprogramme, die VW vermutlich etwa 16 Milliarden Dollar (15,3 Milliarden Euro) kosten werden. Darüber hinaus sind wegen des Skandals noch Klagen mehrerer US-Bundesstaaten sowie strafrechtliche Ermittlungen des US-Justizministeriums gegen Volkswagen anhängig.

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