Die NPD rief das Verwaltungsgericht an, doch die Richter gaben der Polizei Rückendeckung, wie eine Sprecherin mitteilte. Angesichts des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt und der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht vor einem Jahr überwiege das öffentliche Interesse an einem Verbot der Kundgebung. Die Versammlungsfreiheit der NPD müsse „in diesem speziellen Einzelfall“ zurücktreten. Die Partei kann dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. In vielen Fällen haben Gerichte die Situation anders beurteilt als die Polizei und der Versammlungsfreiheit den Vorrang gegeben.
Auch in Bezug auf eine von der AfD angemeldete Kundgebung mit zehn bis 15 Teilnehmern berief sich der Polizeipräsident auf „belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte“. Es sei der Polizei Köln unmöglich, „auch die AfD-Versammlung mit verfügbarem Personal und den für friedliche Silvesterfeiern vertretbaren Mitteln zu schützen“.
In Köln hatten in der zurückliegenden Silvesternacht rund um den Hauptbahnhof Männergruppen Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Zeugen beschrieben die Täter als arabisch und nordafrikanisch aussehend. Die Polizei will mit 1500 Beamten in diesem Jahr das Zehnfache an Personal aufbieten, um eine Wiederholung dieser Übergriffe zu verhindern.
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