Hintergrund ist ein Landtagsbeschluss aus dem vergangenen Jahr, der nun umgesetzt wurde. Der "ermessenslenkende Erlass" fordert die zuständigen Ausländerbehörden auf, ihre Spielräume entsprechend zu nutzen. Den "Postdamer Neuesten Nachrichten" zufolge geht der Beschluss auf eine Initiative der Grünen-Fraktion zurück.
Opfern rechter Gewalt solle auch unabhängig "von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens" ein Bleiberecht gewährt werden, heißt es in dem Erlass. Damit könnten die Opfer eine Wiedergutmachung erfahren. Ihnen solle zudem Sicherheit und Schutz geboten werden.
Das Land habe auch ein öffentliches Interesse daran, den Tätern zu verdeutlichen, dass ihren Opfern Gerechtigkeit widerfahre und das Gegenteil dessen erreicht werde, was sie beabsichtigt haben.
Ein Missbrauch der Neuregelung soll aber verhindert werden, berichtet die Potsdamer Zeitung weiter. So dürfe das Verhalten des Opfers für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein. Zudem dürfe er selbst keine Straftaten begangen haben.
Quelle : spiegel.de
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