“Wenn eine ,Gefährdung der öffentlichen Sicherheit’ für einen Asylbewerber klar nachgewiesen ist oder er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist das für mich ganz klar ein Abschiebehaftgrund”, sagte Ulbig der “Rheinischen Post”.
Er forderte, ausreisepflichtige Straftäter sollten nicht nur Deutschland, sondern den gesamten Schengenraum verlassen. “Wir müssen dafür alle uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel bedingungslos ausschöpfen. Dazu zählt für mich auch die Abschiebehaft.”
Quelle:nachrichtenxpress
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