Staatsanwaltschaft stellt Germanwings-Ermittlungen ein

  09 Januar 2017    Gelesen: 710
Staatsanwaltschaft stellt Germanwings-Ermittlungen ein
Der Absturz des Germanwings-Flugzeugs über Frankreich bleibt in Deutschland strafrechtlich folgenlos. Für die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ist der Fall klar.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ihre Untersuchungen zum Absturz der Germanwings-Maschine im März 2015 eingestellt. "Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln", sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa und bestätigte damit Informationen der "Süddeutschen Zeitung".

Medizinern, der Lufthansa, Germanwings oder dem Luftfahrtbundesamt könne kein Vorwurf gemacht werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Co-Pilot der Maschine, Andreas Lubitz, trägt demnach die Alleinschuld an dem Unglück mit 150 Todesopfern.

Keiner der behandelnden Ärzte habe in den Monaten vor dem Absturz von Flug 4U 9525 Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei Lubitz festgestellt, sagte der Sprecher. Auch der Arbeitgeber und die Angehörigen hätten davon keine Kenntnis gehabt. Zuvor hatte unter anderem ein Hinterbliebener die Hausärztin des Co-Piloten angezeigt.

Das Germanwings-Flugzeug von Barcelona nach Düsseldorf war am 24. März 2015 von dem schwer depressiven Lubitz in den französischen Alpen absichtlich in eine Bergwand gesteuert worden. In Frankreich laufen der "Süddeutschen Zeitung" zufolge deswegen noch Ermittlungen.


Tags:


Newsticker