Germanwings-Ermittler ziehen Schlussstrich

  10 Januar 2017    Gelesen: 733
Germanwings-Ermittler ziehen Schlussstrich
Fast zwei Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 4U 9525 ist die juristische Aufarbeitung laut Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Sie erkennt bei keiner lebenden Person eine Mitschuld. Angehörige der Opfer sahen das bis zuletzt anders.
Das Todesermittlungsverfahren deutscher Behörden nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich ist eingestellt. Demnach trägt der Copilot der Maschine, Andreas Lubitz, die Alleinschuld an dem Unglück mit 150 Todesopfern im März 2015. "Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln", sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. Es gebe einen entsprechenden Abschlussvermerk.

So habe keiner der behandelnden Ärzte in den Monaten vor dem Absturz Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei Lubitz festgestellt. Auch der Arbeitgeber und die Angehörigen hätten davon keine Kenntnis gehabt. Bei den regelmäßigen flugmedizinischen Untersuchungen hätten sich ebenfalls keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben.

Die Symptome, mit denen sich Lubitz zahlreichen Ärzten vorgestellt hatte, seien andere gewesen als 2008, als er während seiner Flugausbildung an einer Depression erkrankt gewesen sei. Entsprechend sei ihm auch unabhängig von zwei Ärzten eine andere psychische Störung diagnostiziert worden. Lubitz soll in den Monaten vor dem Absturz von der Angst zu erblinden geplagt gewesen sein.

Nach WDR-Informationen wies die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Tagen zahlreiche Beweisanträge zurück, die die Anwälte von mehr als 50 Opferfamilien gestellt hatten. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann noch angegriffen werden - über Dienstaufsichtsbeschwerden oder ein Klageerzwingungsverfahren.

Zivilklage in den USA

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt. Nach Überzeugung der französischen Ermittler hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen den Berg gesteuert. Alle 150 Insassen starben. Die meisten von ihnen stammten aus Deutschland, darunter auch 16 Schüler und 2 Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern.

Lubitz soll den Piloten aus dem Cockpit ausgesperrt und den Sinkflug der Maschine über den französischen Alpen bewusst eingeleitet haben. Auf dem Stimmenrekorder, der in den Bergen zwischen Wracktrümmern geborgen werden konnte, ist zu hören, wie der Pilot verzweifelt versuchte, zurück ins Cockpit zu gelangen.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft führte nach dem Absturz der Passagiermaschine vom Typ Airbus A320 in Frankreich knapp zwei Jahre lang die Ermittlungen in Deutschland. Das sogenannte Todesermittlungsverfahren war nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet. Hätten sich dabei aber Verdachtsmomente gegen lebende Personen ergeben, wären strafrechtliche Ermittlungen, etwa wegen fahrlässiger Tötung, gegen diese eingeleitet worden.

Nach dem Absturz war bei den Ermittlern eine Flut von Strafanzeigen gegen zahlreiche vermeintliche Mitverantwortliche des Absturzes eingegangen. Anwälte von Opferfamilien versuchen mit einer Zivilklage in den USA, höhere Entschädigungssummen des Lufthansa-Konzerns zu erzwingen. Die angebotenen Summen hatten sie als unzureichend zurückgewiesen.

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