Der Karnevalist hatte nach Einschätzung der Beamten die täuschend echte Nachbildung eines Gewehrs getragen, eine so genannte Anscheinswaffe. Solche Waffen dürften außer bei Brauchtumsveranstaltungen nicht öffentlich getragen werden.
Rechtlich hätten die Kollegen korrekt gehandelt, stellte die Polizei fest. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage sei es unbedarft, an einem Samstagnachmittag mit einem Gewehr durch die Stadt zu spazieren, hieß es in dem Polizeibericht. Alternativ hätte man den Gardisten samt Gewehr im Streifenwagen zur Garde bringen können, um der Formation dort eine Unterweisung zu geben.
Die Stadtgarde will ihre Mitglieder im Umgang mit solchen Anscheinswaffen noch mal sensibilisieren, wie die Polizei nach einem kurzfristigen Treffen mit den Karnevalisten mitteilte. Einmütig appellierten Polizei und Stadtgarde an die Jecken: Waffen, die Ängste schüren, haben im Karneval nichts zu suchen.
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