Ein konkretes Strafmaß wurde nicht verhängt. Laszlo dürfe sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen - ähnlich einer Probezeit, wie das Budapester Internet-Portal "index.hu" berichtet. Der Spruch erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig.
Laszlo, die für den zur rechtsextremen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst. Videos von anderen Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.
Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 41-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. In dem Prozess argumentierte Laszlo ähnlich. Der Richter hielt dies jedoch für unglaubwürdig.
Quelle : spiegel.de
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