Nach Meinung der Airline hätte die 22-Jährige entweder das Sandwich bezahlen oder sich vergewissern müssen, dass der Kabinenmanager bezahlt hat. Jetzt landete der Fall vor einem britischen Arbeitsgericht. Dort argumentierte der Arbeitgeber: Die junge Flugbegleiterin habe mit ihrem Verhalten Firmengrundsätze missachtet. Deshalb sei sie gefeuert worden.
Allerdings musste Easyjet vor den Richtern in Cambridge einräumen, dass es entsprechende Regeln, wonach Mitarbeiter sich von Kollegen einen Beleg zeigen lassen müssen, gar nicht schwarz auf weiß gebe. Auch sei jetzt, zwei Jahre nach dem Vorfall aus dem Januar 2015 nicht mehr nachvollziehbar, ob der Snack überhaupt unbezahlt im Bestand gefehlt habe.
Shannon Gleeson selbst beteuerte rund um den Prozess, sie sei keine Diebin, als die sie bezeichnet worden. Nach dem Zwischenfall habe sie sich bei Easyjet entschuldigt und angeboten, die 4,50 Pfund zu bezahlen. Aber ihr wurde gekündigt, genauso wie dem Kabinenmanager. Die junge Frau war zum Zeitpunkt ihres Rauswurfs bereits drei Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt.
Der Richter zeigte sich in der Verhandlung nachsichtig mit Shannon Gleeson. Zwar habe sie das Sandwich gegessen und nicht dafür bezahlt. Aber sie habe sich das Brot schließlich auch nicht einfach selbst genommen. "Die Bezahlpflicht liegt beim Käufer." Und er halte Gleeson in dem Fall nicht für den Käufer.
Inzwischen haben sich die Fluglinie und die ehemalige Mitarbeiterin außergerichtlich geeinigt, betätigte eine Sprecherin des Unternehmens. Weitere Details wollte sie nicht mitteilen.
Quelle : spiegel.de
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