Staatsanwaltschaft sieht in „Drecks-Türken nach Auschwitz“ keine Volksverhetzung

  09 November 2015    Gelesen: 1221
Staatsanwaltschaft sieht in „Drecks-Türken nach Auschwitz“ keine Volksverhetzung
Ein Bürger beleidigt den Bundestagsabgeordneten Özcan Mutlu mit Worten wie „Dreckstürke“ und ruft zur Inbetriebnahme des KZs Auschwitz für Türken auf. Mutlu erstattet Anzeige, doch die Staatsanwaltschaft verwirft die Anzeige, weil sie darin keine Volksverhetzung sieht.
Der Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu wurde von einem Bürger per Email rassistisch beleidigt und hatte anschließend eine Strafanzeige gestellt. Doch diese wurde von der Staatsanwaltschaft verworfen.

In folgender Email, die mit Rechtschreibfehlern durchsetzt ist, sah die Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte für den Tatbestand der Volksverhetzung:

„Heil Kanacke!

Es wird Zeit das Auschwitz, Buchenwald u.a. den Betrieb wieder aufnehmen! Da gehört Ihr Dreckstürken nähmlich hin!

Ab durch den Schornstein, ihr Kümmelficker!

Und nebenbei werden dann sogar dt. Arbeitsplätze geschaffen!

88!“

Hinter sich hat der Politiker jedoch seine Kollegen, wie der Deutschlandfunk berichtete:

„An der Spitze des Rechtsausschusses im Bundestag sorgen solche Fälle für Empörung – denn sie sind nicht so selten. Forderungen an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) werden laut.“

Die Reaktion der Justiz erklärte Mutlu dem DLF gegenüber übrigens so. Demnach sah der zuständige Staatsanwalt damals weder den Tatbestand der Volksverhetzung gegeben, „da es sich um eine private Email handelte und keine öffentliche Äußerung“, so der Politiker, noch würdigte er die anderen Straftatbestände wie Beleidigung, „weil es sich bei den Äußerungen angeblich nicht um direkte Angriffe auf meine Person handelte“.

„Die Rechtsexperten im Bundestag sehen hier kein Defizit in den Gesetzgrundlagen. Künast spricht vielmehr von einem Vollzugsdefizit. (…) Özcan Mutlu hat damals übrigens juristisch kapituliert. Weitere rechtliche Schritte wollte er nicht unternehmen“, so der DLF weiter.

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