Aserbaidschan - Änderungen bei den Einfuhrnebenabgaben

  19 Januar 2017    Gelesen: 634
Aserbaidschan - Änderungen bei den Einfuhrnebenabgaben
Bonn (GTAI) - Zum Jahresanfang sind in Aserbaidschan etliche Änderungen im Steuerwesen in Kraft getreten, darunter auch die Einfuhrumsatz- und die Verbrauchsteuer betreffend.
Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit wird ab 2017 für die Dauer von 3 Jahren die Einfuhr von Weizen.

Pelz- und Lederwaren werden verbrauchsteuerpflichtig. Die Verbrauchsteuer beträgt 10% des Zollwertes oder 10% des Großhandelspreises, je nachdem, welcher der beiden Werte der Größere ist.

Die Verbrauchsteuern auf Edelmetalle und Fahrzeuge verdoppeln sich in den meisten Fällen.

Nachstehend ein Überblick über die gültigen Verbrauchsteuersätze:

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