„Vilniusser Blutsonntag“: Gorbatschow ins Gericht bestellt

  20 Januar 2017    Gelesen: 703
„Vilniusser Blutsonntag“: Gorbatschow ins Gericht bestellt
Ein Gericht in Vilnius, welches den Sturm auf den Fernsehturm der litauischen Hauptstadt vom 13. Januar 1991 verhandelt, hat den damaligen Präsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, vorgeladen, wie die Richterin Ainora Kornelija Macevičienė gegenüber der Agentur BNS mitteilte.
Die Ladung wurde nach Aussagen der Richterin per Post an die Gotbatschow-Stiftung versandt. Der Adressat soll sie am 28. Dezember erhalten haben.

„Das Gericht hat eine Mitteilung über die Ladungsübergabe bekommen. In der an das Gericht gerichteten Mitteilung steht die Unterschrift von Michail Gorbatschow“, so die Richterin.

Gorbatschow, der erste und einzige Präsident der UdSSR, soll demnach auch per Video-Konferenz verhört werden können.

Die litauischen Behörden hatten demnach bereits mehrmals versucht, Gorbatschow als Zeuge vorzuladen und zu verhören. Die russische Seite lehnte dies jedoch jedes Mal ab.

Im Januar 2016 hatte die litauische Generalstaatsanwaltschaft bemängelt, Moskau wolle Gorbatschow auch nicht selbst verhören. Moskau hatte sich dabei auf das europäische Übereinkommen „Über gegenseitige Hilfe in Strafsachen“ vom Jahr 1959 bezogen, demzufolge rechtliche Hilfe nicht geleistet werden muss, wenn dies die Souveränität oder Sicherheit des Landes schädigen kann, an welches diese Bitte gerichtet wurde.
Litauen hatte 1990 seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion ausgerufen. Die sowjetische Regierung erklärte die Entscheidung für verfassungswidrig und verlegte sowjetische Truppen in die baltische Republik, als dort im Januar 1991 die Unabhängigkeits-Demonstrationen begannen. Im Kampf um den besetzten Fernsehturm kamen 14 Menschen ums Leben. Mehr als 600 weitere wurden verletzt. Michail Gorbatschow stritt später ab, den Sturm auf den Fernsehturm befohlen zu haben. Die Ereignisse des 13. Januar 1991 in Vilnius werden auch als Vilniusser Blutsonntag bezeichnet.

Quelle : sputnik.de

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