Zuckerberg hatte vor gut zwei Jahren ein riesiges Strandgrundstück auf der Insel Kauai gekauft - nach Angaben von "Forbes" für rund 100 Millioen Dollar. Wegen der Eigenheiten des lokalen Liegenschaftsrechts verblieben aber zahlreiche isolierte Parzellen im Besitz einheimischer Familien. Privatbesitz von Grundstücken gibt es auf Hawaii erst seit 1848. Den Besitz kann danach für sich reklamieren, wer eine lange und dauerhafte Nutzung nachweisen kann, wobei sich die Eigentumsrechte, grob vereinfacht, jeweils auf sämtliche Nachkommen der nächsten Generation überträgt.
Beim Kauf seines Anwesens hatte Zuckerberg rund ein Dutzend dieser Grundstücksinseln von insgesamt mehreren Hektar nicht mitkaufen können. Nun haben die Besitzer nach lokaler Gesetzgebung das Recht, jederzeit das Grundstück Zuckerbergs zu queren, um zu ihren Landinseln zu gelangen.
Diesen Zustand will Zuckerberg nun beenden und bedient sich dabei eines Rechtsmittels, das auf Hawaii als `quiet title and partition` bekannt ist und von einem Richter in Gang gesetzt werden muss. Stimmt er zu, kommt es zu einem Zwangsverkauf des Landes, bei dem der höchste Bieter gewinnt.
"To join the community"
Grund für die Einrichtung dieses Rechtsmittels: Durch die häufige Übertragung der Ländereien von einer Generation auf die folgende sind die jeweiligen individuellen Anteile inzwischen so klein, dass einzelne Eigner oft das Interesse an ihrem Anteil verlieren und das Land nicht mehr bewirtschaften. Trotzdem ist durch die zersplitterte Eignerstruktur oft keine Einigung über einen Verkauf zu erzielen. Entsprechend richtet sich die Klage des Facebook-Chefs, die er über mehrere Firmen laufen lässt, gleich gegen Hunderte Einheimische.
Noch zwei Tage vor seiner Klage hatte Zuckerberg auf Facebook geschrieben: Er und seine Frau seien so begeistert von der Gegend rund um ihren Besitz, dass sie Teil dieser Gemeinschaft werden wollten ("to join the community"). Er zeige seiner Tochter Max die Natur, "in der lokale Bauern Früchte und Gewürze anbauen".
Quelle : spiegel.de
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