Viele EU-Parlamentarier aber stören sich an Vertretern von Splitterparteien. Sie wollen eine EU-weite Hürde von drei Prozent durchsetzen. Über eine entsprechende Vorlage für ein EU-Wahlrecht soll das Parlament am kommenden Mittwoch in Brüssel abstimmen.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem umstrittenen Urteil darauf hingewiesen, dass es bisher keine EU-weit festgeschriebene Mindestschwelle gebe, sagt der SPD-Abgeordnete Jo Leinen, der die Vorlage erarbeitet hat. Mit diesem Hinweis hätten die Karlsruher Richter eine „Tür offengehalten“. Derzeit gebe es in 26 EU-Staaten solche Schwellen. Nur Deutschland und Spanien bildeten eine Ausnahme – und so seien seit der Wahl 2014 allein aus diesen beiden Ländern 23 Parteien vertreten.
Diese Aufsplitterung führe zu einer „Destabilisierung“ des Parlaments, warnt Leinen. Die Arbeit der EU-Volksvertretung werde ohnehin schon durch die Rechtsextremen und Euroskeptiker aller Couleur behindert, die fast ein Fünftel der 751 Abgeordneten ausmachten. „Wir brauchen eine Lösung“, sagt auch der CDU-Abgeordnete Herbert Reul. Ohne eine Schwelle von mindestens drei Prozent drohe eine weitere Zersplitterung, die Handlungsfreiheit des Parlaments werde zunehmend eingeschränkt.
Wegen des Wegfalls der Schwelle sei etwa der wegen Volksverhetzung vorbestrafte NPD-Politiker Voigt gewählt worden, sagt der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff. „Wollen wir zulassen, dass Neo-Nazis Deutschland im Europaparlament vertreten?“
Ulrike Müller von den Freien Wählern in Bayern sieht das anders. Sie habe 428.000 Wählerstimmen erhalten – Malta habe hingegen nur 425.000 Einwohner und entsende sechs Abgeordnete ins Europaparlament, sagte Müller.
Tatsächlich ist es so, dass die großen Parteien in den vergangenen Jahren massiv gemeinsam abgestimmt haben – von einer Zersplitterung kann demnach keine Rede sein, eher von einer monolithischen Blockbildung in Richtung Einheitspartei.
Leinen rechnet damit, dass sein Gesetzentwurf am Mittwoch eine deutliche Mehrheit findet. Ziel ist es, vor der nächsten Europawahl 2019 ein einheitliches EU-Wahlrecht einzuführen, das eigentlich bereits in den Römischen Gründungsverträgen vorgesehen war, bisher aber nie zustandekam.
In dem Gesetz soll unter anderem das Prinzip verankert werden, dass die Spitzenkandidaten der europäischen Parteien künftig grundsätzlich auch deren Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten sind. Dies hatte das Parlament erstmals nach der Wahl 2014 durchgesetzt – mit der Ernennung des Spitzenkandidaten der Konservativen, Jean-Claude Juncker, an die Spitze der Brüsseler Exekutive.
Die Entscheidung über ein einheitliches EU-Wahlrecht liegt beim Rat, in dem die 28 Mitgliedsländer vertreten sind. Das Europaparlament hat jedoch ein Vetorecht. Werden sich beide Seiten nicht einig, bleibt alles beim Alten – und dann würde jedes Land auch in Zukunft seine eigenen Regeln für die Europawahl festlegen.
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