‘Gesetzesentwurf zur Leugnung des ``Völkermords an den Armeniern `` – annulliert

  27 Januar 2017    Gelesen: 1206
‘Gesetzesentwurf zur Leugnung des ``Völkermords an den Armeniern `` –  annulliert
Das Verfassungsgericht von Frankreich hat das Gesetz ‘’Einige Leugnungen von Verbrechen zur Kriminalisierung‘‘ über die Geschehnisse im Jahre 1915 ,welches von Armeniern behauptet wurde abgesagt.
Wie Azvision.az unter Berufung auf türkische Massenmedien berichtet, die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Frankreich besagt,dass es nicht notwendig sei den Hass vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung zu enflammen.

‘’Dieses Gesetz führt zur Bestrafung zu Vorfällen,die eigentlich keine Straftat beinhalten.Außerdem, bringt dieses Gesetz zur Verwirrung, indem Historiker aufgrund eines Vorfalls eine Untersuchung wegen der Aussagen,ob sie gesetzlich sind oder nicht einreichen.

Es ist zu bemerken, die französischen Abgeordneten stimmten für einen Gesetzentwurf der Regierung, der ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 45.000 Euro für die Leugnung von Genozid, Sklaverei, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsieht.

Zaur Bandaliyev
AzVision.az

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