NS-Gedenkstätte erteilt Höcke Hausverbot

  27 Januar 2017    Gelesen: 435
NS-Gedenkstätte erteilt Höcke Hausverbot
Die Woche endet desaströs für Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke: Nicht nur, dass er an der NS-Gedenkstätte Buchenwald abgewiesen wird. Auch eine Gedenkstunde im Essener Landtag muss er verlassen. Und Parteichefin Petry zerpflückt seine Rede.
Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke hat sich erfolglos gegen die Ausladung von einer Kranzniederlegung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald gewehrt. Obwohl er einen Tag zuvor schriftlich durch die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora zur unerwünschten Person erklärt worden war, tauchte der AfD-Politiker bei der Gedenkveranstaltung auf. Ein Mitarbeiter bekräftigte Berichten zufolge erneut, dass er nicht erwünscht sei. Auch ein Hausverbot sei ausgesprochen worden. Höcke fuhr daraufhin weg. Die Kranzniederlegung mit Vertretern von Landesregierung und Landtag fand ohne ihn statt.

Die Stiftung hatte den Schritt für notwendig erklärt, um ein angemessenes Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu ermöglichen. Der AfD-Landeschef hatte entgegnet, die Entscheidung, wer für ein Verfassungsorgan an der Veranstaltung teilnimmt und wer nicht, stehe der Gedenkstätte nicht zu.

Darüber hinaus wurde Höcke von einer Gedenkstunde für die NS-Opfer im Erfurter Landtag ausgeschlossen. Auch dies kritisierte seine Fraktion und sprach von einem "gravierenden Verstoß gegen die parlamentarischen Gepflogenheiten" und einer "nicht hinzunehmenden Grenzverletzung in der politischen Auseinandersetzung".

Der Ausschluss hätte im Landtag beinahe zu einem Eklat geführt. Landtagspräsident Christian Carius hatte Höcke aufgefordert, nicht zu erscheinen, weil seine Anwesenheit als Provokation empfunden worden wäre. Zu der Gedenkstunde waren auch einige Holocaust-Überlebende eingeladen worden. Als Höcke dennoch erschien, soll Carius nach Darstellung der AfD-Fraktion damit gedroht haben, nicht mit der Gedenkstunde zu beginnen, bevor Höcke nicht den Saal verlassen hat. Daraufhin sei der 44-Jährige dann gegangen.

AfD-Landeschef deklariert sich zum Opfer

Carius hatte eine Teilnahme Höckes allerdings auch nicht völlig ausgeschlossen, sondern sie an die Bedingung geknüpft, dass sich der AfD-Politiker für seine Dresdner Rede vom 17. Januar öffentlich entschuldigt. Dies lehnt der AfD-Politiker nach wie vor ab und beharrt darauf, dass seine Worte falsch interpretiert worden seien. Die Rede hatte vorige Woche heftige Reaktionen ausgelöst. Vor Anhängern der "Jungen Alternative Dresden" sagte er unter anderem über das Berliner Holocaust-Mahnmal: "Die Deutschen sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat."

Die Äußerungen stießen insbesondere bei Holocaust-Überlebenden auf Entsetzen. Aber auch innerhalb der eigenen Partei hagelte es Kritik. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, hat die Parteivorsitzende Frauke Petry in einer E-Mail an alle AfD-Mitglieder bekräftigt, dass es "ernste Fragen bezüglich seines Verhältnisses zur Partei und ihren demokratischen Gremien" gebe. Höckes Rede beinhalte "nicht nur Sprengpotential für die Einheit der Partei, sondern insbesondere auch für das Demokratieverständnis der AfD". Sein Verhalten habe bereits in der Vergangenheit zu "zu Hunderten von Parteiaustritten" geführt.

Höcke - ein Fall für den Verfassungsschutz?

Zudem habe Petry laut FAZ eine kommentierte Abschrift der Rede verschickt, in der sie kritisch auf einzelne Punkte eingeht - darunter der Vorwurf Höckes, Kanzlerin Angela Merkel habe das Volk "heimtückisch hinters Licht" geführt. Diese Formulierung sei eine bewusste Assoziation mit dem "Heimtückegesetz" der Nationalsozialisten, so Petry. Auch, dass Höcke den Deutschen in seiner Rede den "Gemütszustand" eines "total besiegten Volkes" unterstellt, sei ein "Rückgriff auf die nationalsozialistische Vergangenheit" und die Rede von Joseph Goebbels, in der er vom "totalen Krieg" sprach. Petry bekräftigte, den durch Höcke "aufgezeigten Weg einer 180-Grad-Wende in der Geschichtsbetrachtung sowie die Verächtlichmachung des Parlamentarismus und seiner Vertreter" sei ein "Irrweg".

Derweil zieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine Beobachtung Höckes durch den Verfassungsschutz in Betracht. "Die AfD als Ganzes ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamts", sagte de Maizière dem Magazin "Spiegel". Dies schließe aber nicht aus, dass einzelne Personen Gegenstand von Beobachtungen sein können, wenn sie sich verfassungsfeindlich verhalten. Die Zuständigkeit für Höcke sieht de Maizière allerdings nicht beim Bund, sondern in Thüringen. "Dort gibt es ein Landesamt für Verfassungsschutz", sagte er.

Quelle: n-tv.de

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