Jetzt werden sie nach dem Willen des OLG lediglich zu Geldstrafen bzw. Sozialstunden verurteilt. „Für Gergerlioğlu ist die Summe von 70.000 Euro festgesetzt, für den Mitangeklagten Ahmet Y. 5.000 Euro. Göksel G. dagegen soll 100 Sozialstunden ableisten. Damit werden die drei Angeklagten als nicht vorbestraft gelten. Die Bundesanwaltschaft stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu, da die Chancen für eine Verurteilung sowieso als zu niedrig eingestuft wurden“, berichtet das Deutsch Türkische Journal.
Ankara hatte stets bestritten, dass das Trio für den Geheimdienst MİT (Milli İstihbarat Teşkilati) tätig gewesen sei. Taha Gergerlioğlu soll jedoch in einem internen Gespräch gesagt haben, dass sich Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan „einer sichtbaren, einer unsichtbaren und einer weiteren unsichtbaren Einheit bediene, die sich untereinander nicht kennen würden“.
Im Dezember 2013 beschuldigte Erdoğan den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für die Korruptionsvorwürfe verantwortlich zu sein. Er beschuldigte ihn, Polizei und Justiz unterwandert zu haben und die Regierung stürzen zu wollen. Gülen und Erdogan waren früher Verbündete, inzwischen sind sie Erzfeinde. In der Folgezeit kam es im Polizei- und Justizbereich zu massiven Säuberungsaktionen. Tausende Beamte, Richter und Staatsanwälte wurden abgesetzt und ausgetauscht
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