Er hatte der 78-Jährigen glaubhaft versichert, dass es sich um Falschgeld handle und sie sich strafbar mache, wenn sie es nicht der Polizei zur Prüfung überlasse.
Anschließend holte er das Bargeld bei der Seniorin zuhause ab und machte sich mit der Beute davon. Nach Polizeiangaben handelte es sich um eine fünfstellige Summe.
Quelle : spiegel.de
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