"Ausreichende Indizien für eine Diskriminierung konnten nicht festgestellt werden", begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Die Gruppen männlicher Kollegen, die die Klägerin als Beispiel für eine ungerechte Bezahlung angeführt habe, seien nicht mit ihrer Situation vergleichbar gewesen.
Die Reporterin wollte das ZDF auch dazu bringen, Auskunft über die Bezahlung seiner Mitarbeiter zu geben. Für einen solchen Auskunftsanspruch gebe es ohne hinreichende Anhaltspunkte für eine Ungleichheit allerdings bisher keine gesetzliche Grundlage, sagte der Gerichtssprecher.
Wie der SPIEGEL unlängst berichtete, arbeitet die Reporterin seit mehreren Jahren für das ZDF-Politmagazin "Frontal 21". Irgendwann habe sie herausgefunden, dass viele ihrer männlichen Kollegen mehr verdienen. Zunächst versuchte sie, die Sache intern zu regeln und mehr Gehalt herauszuhandeln.
Als sie damit scheiterte, verklagte sie das ZDF und forderte vor Gericht eine Entschädigung von 70.000 Euro. Der Vorsitzende Richter hatte den beiden Parteien bis Anfang Februar Zeit gegeben, den Streit außergerichtlich beizulegen. Das ist jedoch nicht geschehen.
Das ZDF hatte vor Gericht argumentiert, dass die männlichen Kollegen der Klägerin mehr Berufserfahrung hätten. Bei der Entscheidung, wie viel jemand beim ZDF verdiene, sei das Geschlecht "kein Differenzierungskriterium".
In der Verhandlung zeigte sich, wie verhärtet die Positionen sind. Als die Klägerin fragte, warum Männer in der Redaktion mit weniger Berufserfahrung trotzdem mehr verdienten als sie, antwortete der Vorsitzende Richter: "Weil die Kollegen besser verhandelt haben? Das nennt man Kapitalismus."
Die Reporterin hatte vor Gericht auch argumentiert, sie stehe in einem Arbeitsverhältnis mit dem Sender und sei dort nicht lediglich als freie Mitarbeiterin tätig. Das Gericht stellte nun allerdings fest, dass die Voraussetzungen für ein solches Arbeitsverhältnis nicht zu erkennen seien.
Die gesetzliche Grundlage für einen Auskunftsanspruch, auf den sich die ZDF-Journalistin beruft, soll es demnächst geben. Anfang Januar hatte sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Frauen zu einer gerechteren Bezahlung im Job verhelfen soll.
Er sieht vor, dass Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern Auskunft darüber verlangen können, was ihre Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem regelmäßig einen Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen.
Frauen verdienten im Jahr 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Wenn man berücksichtigt, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen und eher in sozialen Berufen mit geringeren Verdiensten tätig sind, verringert sich die Lücke auf etwa sieben Prozent.
Quelle : spiegel.de
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