Kabinett beschließt Fußfessel für Islamisten

  01 Februar 2017    Gelesen: 570
Kabinett beschließt Fußfessel für Islamisten
Als Konsequenz aus dem Berliner Terroranschlag einigt sich das Bundeskabinett auf eine Gesetzesänderung. Um Gefährder künftig besser überwachen zu können, sollen die Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln gelockert werden.
Islamistische Gefährder, von denen jederzeit ein Anschlag droht, sollen bald mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA).

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas hatten sich vor wenigen Wochen auf Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin verständigt. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und Gefährdern sind Teil des Maßnahmenpakets.

Der Berliner Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember bei dem Anschlag auf den Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und rund 50 teils schwer verletzt. Er war den Behörden als Gefährder bekannt und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm lange keine Papiere ausgestellt hatte.

Zugleich beschloss die Bundesregierung eine Nachbesserung des BKA-Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen April die umfangreichen Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte damals unverhältnismäßige Eingriffe bemängelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei zum Teil nicht ausreichend geschützt.

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