Einbrecher sticht Hausbewohner nieder und macht Opfer verantwortlich

  02 Februar 2017    Gelesen: 545
Einbrecher sticht Hausbewohner nieder und macht Opfer verantwortlich
Davor fürchtet sich jeder Wohnungsbesitzer. Während man schläft, steigt ein Einbrecher ein. Man überrascht den Täter. Der sticht mit einem Dolch zu. Nach solch einer Tat steht ein Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Es war sein erster Einbruchsversuch – und der endete mit einer Bluttat. Vor etwas mehr als einem Jahr stieg in Schwaben der junge Mann in ein Einfamilienhaus ein und stach den Hausbewohner nieder, als ihn dieser auf frischer Tat überrascht hatte. Das Opfer wurde lebensbedrohlich verletzt. Nun muss sich der 21 Jahre alte Täter wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Memmingen verantworten.

Nachdem der Angeklagte bei der Kripo noch zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, sagte er am Donnerstag vor Gericht umfassend aus. Den Einbruch und die Stiche gab er zu, allerdings machte er quasi das Opfer für dessen schwere Verletzungen selbst verantwortlich. Der Familienvater sei auf ihn losgegangen, habe ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und festhalten wollen, rechtfertigte sich der 21-Jährige. „Ich habe mich eben gewehrt.“ Dabei habe er nur mit der Beute abhauen wollen.

Ansonsten bestätigte der junge Mann weitgehend die Ermittlungen der Kripo. Demnach war der 21-Jährige Mitte Dezember 2015 in Kötz (Landkreis Günzburg) nachts in das Haus in der Nähe seiner Wohnung eingestiegen. Grund dafür seien Geldprobleme gewesen. Er sei depressiv und drogensüchtig gewesen und habe Schulden gehabt, führte der Angeklagte aus.

Vor Einbruch im Darknet informiert
Deswegen hatte er sich in den Wochen vor der Tat im sogenannten Darknet – dem anonymen Bereich des Internets, in dem sich oft Kriminelle austauschen – über Einbrüche informiert. Zudem kaufte er Einbruchswerkzeug und unternahm Erkundungsfahrten. Der Mann suchte in einem größeren Bereich, der bis Friedrichshafen am Bodensee reichte, nach lohnenden Einbruchsobjekten.

Schließlich hebelte der Mann ein Fenster auf und stieg ins Büro des Hauses im Erdgeschoss ein. Die Familie war schon im Bett, hörte jedoch den Täter. Der damals 57 Jahre alte Vater überraschte den Einbrecher und brüllte ihn an: „Hau ab!“ Der Bewohner ging kurz raus und kehrte dann ins Büro zurück. In der Folge kam es zu einem Gerangel zwischen Opfer und Eindringling.

Der 21-Jährige sagte, er könne sich nicht mehr daran erinnern, wie es zu den Stichen mit seinem Dolch mit etwa 15 Zentimeter langer Klinge kam. „Es ging alles so schnell.“ Die Auseinandersetzung habe nur zwei, drei Sekunden gedauert. Er betonte: „Ich wollte den Mann nicht töten.“

Die Freundin des Mannes ist mitangeklagt
Der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler äußerte allerdings Zweifel an dieser Darstellung. Ein Stich, der die schweren inneren Verletzungen des Opfers verursachte, sei ziemlich heftig gewesen, betonte der Richter. Der 21-Jährige beteuerte dennoch, er habe gar nicht gemerkt, dass der Mann verletzt gewesen sei. Dabei mussten die Ärzte im Krankenhaus mit einer Not-OP dem niedergestochenen Mann das Leben retten.

Der 21-Jährige flüchtete unterdessen mit einem praktisch wertlosen Handy als Beute und mit einem älteren Laptop im Wert von etwa 100 Euro. Die Kripo bildete eine Sonderkommission und hatte bald den jungen Mann aus der Nachbarschaft im Visier. Dieser war aber untergetaucht und hatte sich eine Wohnung in Düsseldorf gemietet. Drei Monate nach der Tat wurde der Verdächtige in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt von einer Sondereinheit der Polizei schließlich festgenommen.

Da der Angeklagte bei der Tat erst 20 Jahre alt und somit heranwachsend war, findet der Prozess vor der Jugendkammer statt. Die Richter müssen entscheiden, ob der junge Mann nach Erwachsenenrecht oder Jugendrecht zu betrafen ist. Die Kammer hat drei Verhandlungstage eingeplant, das Urteil ist für den 9. Februar geplant.

Die 24 Jahre alte Freundin des Mannes ist in dem Prozess mitangeklagt. Ihr wird Beihilfe zum Wohnungseinbruch vorgeworfen, weil sie mit zum Tatort gefahren sei. Die Frau äußerte sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen nicht.


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