Gutachten zieht Gesetz in Zweifel

  04 Februar 2017    Gelesen: 938
Gutachten zieht Gesetz in Zweifel
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung könnte laut einem Medienbericht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Die "Mitteldeutsche Zeitung" zitiert aus einem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Auftrag der Linksfraktion erstellt hat. Darin heißt es, die deutsche Regelung entspreche nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte unter anderem festgestellt, dass die Speicherung solcher Daten nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat zulässig ist.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsanbieter, ab Juli Daten wie Rufnummern und die Dauer von Anrufen für bis zu zehn Wochen zu speichern. Die vorherige Regelung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Auch gegen das aktuelle Gesetz gibt es eine Verfassungsbeschwerde eines Bündnisses aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern.

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